Verkaufs- und Lieferbedingungen Finnor Project AG
1. Offerten und Preise
Unsere Offerten gelten, sofern nicht ausdrücklich eine Dauer der Gültigkeit vereinbart ist, grundsätzlich freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Dokumentationsunterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata usw. , welche unseren Offerten beiliegen, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.
2. Produkt – Modifikationen
Für alle in unseren Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte müssen wir uns technische sowie formale Ausführungsänderungen vorbehalten.
3. Bestellungen
Durch Erteilung eines Auftrages anerkennt der Besteller diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung sind Annullierung und Änderung des Auftrages nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Ware, welche auf Abruf bestellt wird, muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht zur Fakturierung und Erhebung von Lagerkosten vor.
4. Lieferfristen
Das Ziel ist es, alle Lieferungen zum gewünschten Zeitpunkt vorzunehmen. Wir sind jedoch auf Hersteller und/oder Lieferanten angewiesen, daher sind alle genannten Liefertermine als Richtlinie zu verstehen. Schadenersatzansprüche aus verspäteten Lieferungen, Unmöglichkeiten der Lieferung (bei objektiver und/oder subjektiver Unmöglichkeit), etc. sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Lieferungen
Unsere Inland – Lieferungen erfolgen verpackt per Post, private Kurierdienste oder Camion, wobei wir die Art des Versandes bestimmen. Allfällige Mehrkosten für Eil- und Expressgut, Luftfracht, Boten usw. verrechnen wir gesondert. Bei Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Bei Camion - Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung für den vollständigen und einwandfreien Erhalt der Ware.
6.Reklamationen
Minder- oder Falschlieferungen sowie allfällige Mängel können nur nach Eingang einer schriftlichen Meldung innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Reparaturen oder Abänderungen an den gelieferten Waren dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis nicht zu unseren Lasten ausgeführt werden.
7. Garantie
Die Garantie für Leuchten und Apparate ohne Leuchtmittel, Starter, Komponente und Bestandteile beträgt 2 Jahre nach erfolgter Lieferung und beschränkt sich in dieser Frist auf aufgetretene Mängel, die nachweisbar auf Material-, und Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Kosten für die Demontage und Wiedermontage von Leuchten, Trafos und Apparaten oder deren Bestandteile werden nicht übernommen. Zudem leisten wir keine Garantie für Material, an welchem durch die Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten worden sind. Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material der Firma Finnor Project AG verpackt franko zugestellt wird. Komponenten, Bestandteile und Leuchtmittel: Garantie gemäss Hersteller. Ausgeschlossen von der Garantie sind auch Leuchten und Apparate, welche wir nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestelllt haben. Wird für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
8. Bruch- und Transportschäden
Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
9. Mustersendungen
Rücknahme nur in einwandfreiem, neuwertigem Zustand und in Originalverpackung. Muster werden automatisch nach 30 Tagen verrechnet, oder nach spezieller Vereinbarung. Leuchtmittel werden nicht zurückgenommen. Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird. Bei Retournierung der Ware gelten in jedem Fall die Bestimmungen gemäss Ziffer10 (Warenrücksendungen).
10. Warenrücksendungen
Rücksendungen können wir nur nach vorheriger Vereinbarung annehmen, in diesem Fall muss die Ware franko Domizil zurückgesandt werden. Material, das bereits verrechnet ist, auch solches, das ursprünglich als Muster bezogen wurde, können wir nur zu höchstens 90 % des Netto- Warenwertes oder unter Abzug von mindestens CHF 20.– für entstehende Umtriebe gutschreiben. Zudem werden die Kosten für Verpackungs- und Versandkosten in Abzug gebracht. So oder so werden allfällig fehlende Originalverpackung, Befestigungsmaterial, Kleinzubehör sowie eventuell entstehende Auffrischungskosten zu unseren Selbstkosten von der Gutschrift abgezogen. Einzel- oder Spezialanfertigungen, sowie auf Wunsch des Kunden modifizierte Standard Modelle, wie auch Glüh- und Entladungslampen, können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Stromschienen und Rohrprofile werden nur in Standard-Längen zurückgenommen. Daraus entstandene Gutschriften verrechnen wir mit einer neuen Bestellung. Eine andersartige Verwendung der Gutschrift ist mit uns zu vereinbaren.
11. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Anders lautende Zahlungsbedingungen sind mit uns schriftlich zu vereinbaren. Unberechtigte Skonto-Abzüge werden nachbelastet.
12. Nebenabreden
Andere Vereinbarungen als diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
13. Obligationenrecht
Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
14. Submissionen
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.
15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden.